Notwendige Rahmenbedingungen

für die Finanzierung der Universitäten

Baden-Württemberg soll weiterhin Innovationsregion bleiben! Damit sich die Schere nicht noch weiter öffnet, sind folgende Maßnahmen in der Finanzierung der Universitäten notwendig:
  1. 3 Prozent jährlicher Aufwuchs der Grundfinanzierung
    Finanzielle Planungssicherheit mit einem garantierten Inflationsausgleich zur Weiterentwicklung von Lehre und Forschung
  2. Überführung vorhandener Zweitmittel in den Grundhaushalt ohne zusätzliche Belastung des Landeshaushalts
    1. Verstetigung der Landesprogramme „Hochschule 2012“ und „Master 2016“, um die ausgebauten Studienplätze 30 Mio. € dauerhaft zu erhalten
      30 Mio. €
    2. Fortführung des Landesanteils in der Exzellenzinitiative II zur Sicherung der Spitzenforschung 22 Mio. €
      22 Mio. €
    → Verstetigungsbedarf
    52 Mio. €
  3. Einmalige Erhöhung der Grundfinanzierung für
    1. Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs
      Sicherung der Lehrqualität und Verbesserungen für Doktorandinnen und Doktoranden
      30 Mio. €
    2. Digitalisierung, Forschung, Infrastruktur
      Digitalisierung von Forschung, Lehre und Services, Finanzierung notwendiger Gebäudeinfrastruktur und der Forschungsnebenkosten
      115 Mio. €
    3. Zusätzliche Aufgaben
      Aufgaben in Weiterbildung, Gründerkultur und Gleichstellung, die von Gesetzgeber und Politik vorgegeben werden
      27 Mio. €
    → Zusatzbedarf
    172 Mio. €
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Finanzbedarf der Landesuniversitäten

im Rahmen der Hochschulfinanzierung

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