Notwendige Rahmenbedingungen
für die Finanzierung der Universitäten
Baden-Württemberg soll weiterhin Innovationsregion bleiben! Damit sich die Schere nicht noch weiter öffnet, sind
folgende Maßnahmen in der Finanzierung der Universitäten notwendig:
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3 Prozent jährlicher Aufwuchs der Grundfinanzierung
Finanzielle Planungssicherheit mit einem garantierten Inflationsausgleich zur Weiterentwicklung von Lehre und Forschung
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Überführung vorhandener Zweitmittel in den Grundhaushalt ohne zusätzliche Belastung des Landeshaushalts
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Verstetigung der Landesprogramme „Hochschule 2012“ und „Master 2016“, um die ausgebauten Studienplätze 30 Mio. €
dauerhaft zu erhalten
30 Mio. €
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Fortführung des Landesanteils in der Exzellenzinitiative II zur Sicherung der Spitzenforschung 22 Mio. €
22 Mio. €
→ Verstetigungsbedarf
52 Mio. €
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Einmalige Erhöhung der Grundfinanzierung für
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Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs
Sicherung der Lehrqualität und Verbesserungen für Doktorandinnen und Doktoranden
30 Mio. €
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Digitalisierung, Forschung, Infrastruktur
Digitalisierung von Forschung, Lehre und Services, Finanzierung notwendiger Gebäudeinfrastruktur und der Forschungsnebenkosten
115 Mio. €
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Zusätzliche Aufgaben
Aufgaben in Weiterbildung, Gründerkultur und Gleichstellung, die von Gesetzgeber und Politik vorgegeben werden
27 Mio. €
→ Zusatzbedarf
172 Mio. €